Deutscher bleiben oder besser Kiwi werden?
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Wer als Deutscher im Ausland lebt und sich mit der Finanzplanung fürs Alter beschäftigt, wird sich früher oder später zwei Fragen stellen:
Das eine hängt mit dem anderen zusammen und will wohl überlegt sein. Dass insbesondere bei der Frage der Staatsbürgerschaft nicht nur finanzielle Gesichtspunkte eine Rolle spielen, liegt auf der Hand. Sie sollen hier jedoch außen vor bleiben.
Vor- und Nachteile der deutschen Staatsangehörigkeit
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und eine deutsche Rente bezieht, erhält diese in voller Höhe auch im Ausland. Das gleiche gilt für Staatsbürger anderer EU-Mitgliedsstaaten oder Staaten des EU-Wirtschaftsraums sowie der Schweiz (EU-Verordnung 1408/71), für die diese Rechtsakte wie ein länderübergreifendes Sozialversicherungsabkommen wirkt.
Die Auszahlung der Rente in voller Höhe gilt auch für Staatsbürger eines Landes, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen (Social Security Agreement) geschlossen hat. Staatsangehörige aus dem so genannten vertragslosen Ausland, zu dem auch Neuseeland gehört, sind dagegen benachteiligt.
Kein Sozialversicherungsabkommen, keine volle Rente
Normalerweise erlischt also bei Annahme der neuseeländischen Staatsangehörigkeit die deutsche. Und da es zwischen Deutschland und Neuseeland kein Sozialversicherungsabkommen gibt, erhält eine Person, die nun Neuseeländer ist, ihre Rente nur in Höhe von 70 %. Daher geben die meisten Deutschen in Neuseeland ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht auf.
Einzelheiten hierzu sind auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung Bund nachzulesen.
Vor- und Nachteile der Beitragserstattung
Wer seine deutsche Staatsangehörigkeit aufgibt, Neuseeländer wird und in Neuseeland lebt, hat die Wahl: Rente oder Beitragserstattung? Ob das eine oder andere besser ist, gleicht einer Glaubensfrage. Ob die Rente, wie Norbert Blüm 1986 vollmundig behauptete, sicher ist, oder ob es vielleicht günstiger ist, sich seine Beiträge auszahlen zu lassen, sei hier dahingestellt, zumal es stark vom Einzelfall abhängt.
Ein Neuseeländer kann sich entweder sein Leben lang die deutsche Rente in Höhe von 70 % überweisen lassen. Diese wird dann mit der neuseeländischen Rente verrechnet. Die zuständige Behörde, WINZ, wendet dabei den Direktabzug (Direct Deduction Policy) und eventuell auch den Ehegattenabzug (Spousal Provision) an.
Bei einer Beitragserstattung geht WINZ leer aus
Ein neuseeländischer Staatsbürger kann aber eine Beitragserstattung beantragen. Dann geht der neuseeländische Staat leer aus, denn mit der Einmalzahlung eines Erstattungsbetrags ist der Rentenanspruch erloschen. Diese Person erhält später keine deutsche Rente mehr, von der WINZ etwas abziehen könnte.
Den meisten ist bekannt, dass die deutsche Rentenversicherung nur die Arbeitnehmerbeiträge erstattet. Die andere Hälfte, die der Arbeitgeber jahrelang eingezahlt hat, behält sie ein. Für die Versicherung ist das ein gutes Geschäft. Für denjenigen, der mit dem Gedanken einer Beitragserstattung spielt, hängt es von der Höhe der selbst eingezahlten Beiträge und seiner grundsätzlichen Einstellung zum Rentensystem ab. Manchem ist der Spatz in der Hand lieber als die Taube auf dem Dach.
Schlimmer geht’s nimmer? Doch!
Was die wenigsten wissen, ist jedoch, dass eine Regelung des Sozialgesetzbuchs VI, Gesetzliche Rentenversicherung, den Anspruch auf Beitragserstattung noch weiter einschränken kann. Der Wortlaut des SGB VI § 210 Beitragserstattung ist: „Haben Versicherte eine Sach- oder Geldleistung aus der Versicherung in Anspruch genommen, können sie nur die Erstattung der später gezahlten Beiträge verlangen.“
Was das heißt, lässt sich am besten an einem Beispiel verdeutlichen.
Rücken gesund, Rentenkonto geschädigt
Hans Müller, inzwischen Neuseeländer und wohnhaft in der Hauptstadt Wellington, hat 30 Jahre lang in Deutschland in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Sein letzter Kontoauszug aus Berlin zeigt, dass er und seine Arbeitgeber zusammen
Doch leider hat er sich verrechnet. Denn er hat nicht berücksichtigt, dass ihm sein Arzt vor sieben Jahren, als er noch in Deutschland lebte, eine Kur verschrieben und er sich auf Kosten der BfA drei Wochen lang einer Reha-Maßnahme unterzogen hat. Die Anwendungen, die seine Rückenschmerzen gelindert haben, kommen ihn jetzt teuer zu stehen. Denn er hat seinen Anspruch auf Rückzahlung aller Beiträge, die er vor seinem Kuraufenthalt eingezahlt hat, verwirkt.
Ob sich die Beitragserstattung dann immer noch rechnet? Wohl kaum. Vermutlich vertraut Hans Müller dann doch auf Norbert Blüms Worte und entscheidet sich für seine künftige, um 30 % gekürzte Rente. Denn die ist schließlich sicher. So sicher, wie auch der Direktabzug von WINZ. |
Schreiben Sie an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales!
Aus einem direkten Briefwechsel mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Schreiben, die betroffene Rentner an uns weitergeleitet haben, wissen wir nun (Dezember 2010) aus erster Hand, wie desorientiert die Bundesregierung in punkto Direktabzug (Direct Deduction Policy) ist.
Wir haben das BMAS aufgefordert, der Regierung Neuseelands mitzuteilen, dass die Bundesregierung mit der Zweckentfremdung deutscher Renten nicht einverstanden ist.
Es kann nicht schwer sein zu begreifen, dass Beitragsrenten bei Wohnort-Wechseln innerhalb Europas addiert werden, während Neuseeland Beitragsrenten von seiner Staatsrente subtrahiert.
Den Vorschlag, die Zahlung deutscher Renten in Neuseeland einzustellen, um auf diese Weise Druck auf die Regierung in Wellington auszuüben, lehnen wir strikt ab, denn damit würden letztlich nur die betroffenen Rentner bestraft - zumal viele DRV-Renten wesentlich höher sind als NZ Super, von der diese Rentner dann leben müssten.
Wir warnen das BMAS ebenfalls vor "bilateralen Verhandlungen" über den Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens mit Neuseeland, da die wenigen Staaten, die solch einen Vertrag unterzeichnet haben,
sich der Nachteile durch die Verrechnung ausländischer Beitragsrenten mit NZ Super nicht in ausreichendem Maße bewusst waren beziehungsweise nicht nachdrücklich genug darauf gedrängt haben, diese Regelung nicht als Teil des Sozialversicherungsabkommens zu akzeptieren.
Das BMAS verweist auf die schlechten Erfahrungen anderer europäischer Staaten beim Versuch, Neuseeland zum Aussetzen der Praxis des Direktabzugs zu bewegen. Für uns ist dies kein Grund, dass Deutschland nichts tut.
Fordern auch Sie das BMAS auf, der Regierung Neuseelands mitzuteilen, dass die Bundesregierung mit der Zweckentfremdung deutscher Beitragsrenten nicht einverstanden ist. Die zuständige Ministerin ist derzeit Dr. Ursula von der Leyen.
Die Adresse:
Bundesministerium für Arbeit und
Soziales
Rochusstr. 1
53123 Bonn
Email: info@bmas.bund.de
Mit der Einmalzahlung eines Erstattungsbetrags ist der Rentenanspruch aus der Deutschen Rentenversicherung erloschen. |

